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Alle NBI-Standorte verfügen über eigene Alarmverfolger und bedienen sich hierbei keiner Subunternehmer, d.h. erhält die 24 Std. besetzte NOTRUF-Zentrale einen Alarm, beginnt sofort die Alarmverfolgung und es erfolgt unverzüglich die Anfahrt zum Objekt, an dem eine Außensichtkontrolle durchgeführt wird. Folgende Leistungen können Sie zusätzlich mit dem NBI vereinbaren:
Im Falle eines festgestellten Einbruchs leisten wir für Sie:
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