Information an Feuerwehr und Polizei

Ihr preiswerter Vermittler.

Zu den Maßnahmen, die im Alarmfall von der 24 Stunden besetzten NOTRUF-Zentrale automatisch nach Meldungseingang ergriffen werden können, gehört auch die Information an Feuerwehr und Polizei.

Eine direkte Informationsweiterleitung an die Feuerwehr ist üblich, wenn das Sicherheitssystem im Objekt über Bandmelder verfügt und diese einen Brand erkant haben. Große Gewerbe- und Industrieobjekte sind direkt bei der Feuerwehr aufgeschaltet. Die Störungsmeldungen der Brandmeldeanlagen werden jedoch im Alarmmanagement der NOTRUF-Zentrale behandelt.

Die direkte Informationsweiterleitung an die Polizei ist vor allem wegen des Kostenrisikos im Alarmfall eher ungewöhnlich (im Falle eines Fehlalarms stellt die Polzei für ihre eigentlich nicht notwendigen Bemühungen eine Rechnung über ca. 150 EURO aus). Sinnvoll ist bei Alarmmeldungseingang die sofortige Objektüberpüfung durch Alarmverfolger.

Dies ist nicht nur preiswerter, sondern auch vor dem Hintergrund des hinterlegten Objektschlüssels und den vorhandenen Kenntnissen zur Rückstellung und neuen Scharfschaltung des Alarmsystems mit einem größeren Leistungsspektrum verbunden.